Smart Meter & Datenschutz
Rechtliche Einordnung und Umsetzung nach dem BVGer-Urteil vom 20. Juni 2025
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden:
Smart Meter stellen kein «Profiling» im Sinne des Datenschutzgesetzes dar – ihre Datenbearbeitung ist rechtmässig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Bürger hatte sich gegen die Installation eines Smart Meters gewehrt – ohne Erfolg. Das Gericht bekräftigte, dass bei der Erhebung von Lastgangdaten alle 15 Minuten keine automatisierte Bewertung persönlicher Merkmale stattfindet, sondern lediglich eine automatisierte Datensammlung.
Was bedeutet das konkret?
Der Einsatz von Smart Metern, die Speicherung der Daten für ein Jahr bzw. fünf Jahre (für Abrechnung) ist rechtmässig.
Doch trotz des Urteils bleiben viele Fragen offen – gerade für Energieversorger, Gemeinden und IT-Dienstleister.
In unserem kompakten Online-Workshop erhalten Sie:
eine juristisch fundierte Einordnung des BVGer-Urteils (A-484/2024),
Klarheit zur Abgrenzung von Profiling vs. Automatisierte Datensammlungen,
einen Überblick über gesetzliche Anforderungen an Smart Meter-Systeme, sowie
Raum für Ihre Fragen aus der Praxis.
Referentin: Dr. iur. Michèle Balthasar, Rechtsanwältin & Datenschutzexpertin, Balthasar Legal AG
Kosten: Kostenlos für Mitglieder | CHF 50 für Nicht-Mitglieder
Sprache: Deutsch
(Die Teilnahme steht allen offen)
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Dr. iur. Michèle Balthasar
Dr. iur. Michèle Balthasar, Rechtsanwältin sowie Gründerin und Managing Partnerin der Balthasar Legal AG, berät kleine, mittlere und international tätige Unternehmen zu genau diesen Fragestellungen.
In ihrer Praxis vereint sie juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für technische Innovationen. Im Fokus dieses Legal Breaks steht u. a. das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum datenschutzkonformen Einsatz von Smart Metern – ein Thema mit Signalwirkung für die gesamte Branche.